Stellungnahme Bundesverband Mitfahren
Wir verstehen den Referentenentwurf derart, dass private Fahrgemeinschaften bzw. Mitfahrten zur Aufteilung und Verminderung von entstehenden Fahrtkosten (ohne Gewinnabsicht) nicht von den Änderungen betroffen sind, sondern ausschließlich „Unternehmer im Gelegenheitsverkehr“ (z.B. Unternehmen wie UBER, Moia, etc.).
Um etwaige Interpretationsmissverständnisse zu vermeiden, wäre es u.E. sinnvoll hierzu einen zusätzlichen abgrenzenden Hinweis in den Entwurf mit aufzunehmen. Abgrenzungsmöglichkeiten wären z.B., dass beim privaten nicht kommerziellen Mitfahren (im Gegensatz zum kommerziellen Mitfahren):
- es keinen “Fahrgast” sondern “Mitfahrende” gibt,
- der Fahrende das Ziel und die Wegstrecke bestimmt,
- die Fahrt ohnehin stattfindet und nicht wie beim gewerblichen Mitfahren extra aufgrund eines Fahrtwunsches durch einen Fahrgast durchgeführt wird.
PBefG-Novelle – Verbändeanhörung