Hier entsteht ein Glossar für Begrifflichkeiten rund um das Thema Mitfahren.

Viele Begriffe werden nicht einheitlich verwendet. Die hier genutzten Definitionen entsprechen unserem Verständnis und können von anderen Auslegungen abweichen.

Unsere Definitionen

Mitfahren

Unter „Mitfahren“ wird die Mitnahme von Personen mit einem bestimmten Fahrziel in einem ohnehin fahrenden Fahrzeug verstanden.

Es geht um ein kurzfristig so­li­da­risches Nutzen eines Kraftfahrzeuges, was heißt, dass die entstehenden Kosten für das Betreiben des Kraftfahrzeug durch die Anzahl der Passagieren geteilt werden. Bei Fahrten darf kein monetärer Gewinn für einen Fahrer entstehen. Der zusätzliche Weg, der eingegangen wird, um eine Mitfahrgelegenheit zu ermöglichen, liegt im Ermessen des Fahrenden, darf aber die planmäßige Gesamtstrecke nicht überschreiten.

Mitfahrdienste

Das einfache und direkte Zusammenführen von Fahrenden und Mitfahrerenden in einer ohnehin fahrenden Fahrzeug um die Effektivität eines bestehenden Fahrt zu erhöhen.

Mitfahrvermittlung

Eine Person oder Initiative, die „Mitfahrgelegenheiten“ einen Raum der Vermittlung und Kommunikation bietet.