Frankreich nimmt seit einigen Jahren eine Vorreiterrolle in Europa bezogen auf die Förderung von nachhaltiger Mobilität ein. Der französische Gesetzgeber hat ein Bündel an Maßnahmen und Instrumenten entwickelt, um Fahrgemeinschaften in ein nachhaltiges Mobilitätsangebot und den Alltag der Menschen zu integrieren.
- Die nachhaltige Mobilitätspauschale („Forfait mobilités durables“) aus dem Jahr 2019 erlaubt es französischen Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden einen steuerfreien Zuschuss für nachhaltige Mobilität auszuzahlen. Dazu zählen nun auch explizit Fahrgemeinschaften.
- Seit März 2022 gilt in Frankreich eine Kennzeichnungspflicht für Automobilwerbung. Sieben Prozent der Werbefläche oder -zeit müssen genutzt werden, um umweltfreundliche Alternativen hervorzuheben. Einer der drei nutzbaren Slogans weist ausdrücklich auf die Nutzung von Fahrgemeinschaften hin („Denken Sie an Fahrgemeinschaften!“).
- Die Daten zu durchgeführten Fahrgemeinschaften werden durch eine eigens gegründete staatliche Organisation validiert und dokumentiert sowie auf monatlicher Basis veröffentlicht. Außerdem werden durch diese staatliche Stelle organisatorische Vorgaben erarbeitet sowie die Qualitätsstandards von Mitfahrplattformen regelmäßig überprüft und zertifiziert.
Im Dezember 2022 gaben der Umweltminister Christophe Béchu, Ministerin für die Energiewende Agnès Pannier-Runacher und Verkehrsminister Clément Beaune den Nationalen Plan für Fahrgemeinschaften im Alltag bekannt, der seit Januar 2023 in Kraft ist. Es handelt sich um einen 14-Punkte-Maßnahmenplan bis 2027. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Fördersumme von 150 Millionen Euro vorgesehen.
Detailliert zu finden im “Nationalen Plan – Fahrgemeinschaften im Alltag” der französischen Regierung im Original: https://www.ecologie.gouv.fr/sites/default/files/22243_plan-Covoiturage_DP_V2maj.pdf Eine übersetzte Version kann beim Mitfahrverband angefordert werden: post@mitfahrverband.org